AESCURIS Cloud
Eine Marke der kalebru GmbH
AESCURIS Cloud
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 (Entwurf), Stand 30. August 2026
Anbieter
kalebru GmbHGustav-Heinkel-Straße 55
76187 Karlsruhe, Deutschland
Klaus Kallenbrunnen, Geschäftsführer
Amtsgericht Mannheim, HRB 750968
hallo@aescuris.com
AESCURIS Cloud ist eine Marke der kalebru GmbH.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- (1)Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software „AESCURIS Cloud" zur Nutzung über das Internet durch die kalebru GmbH (nachfolgend „Anbieter") an ihre Kunden.
- (2)Kunde kann nur sein, wer bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, insbesondere Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren und vergleichbare Einrichtungen. An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht.
- (3)Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- (4)Individuelle Abreden zwischen den Parteien gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
- (1)Der Anbieter stellt dem Kunden eine über das Internet erreichbare Software zur Verwaltung von Terminen und zugehöriger Verwaltungsvorgänge bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den vom Kunden gebuchten Modulen.
- (2)Der Vertrag ist ein Mietvertrag über die Nutzung der Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Ein Erwerb der Software oder von Rechten daran findet nicht statt.
- (3)Der Anbieter schuldet keine Erstellung individueller Software und keine Anpassung an besondere Anforderungen des Kunden, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 3 Zweckbestimmung, kein Medizinprodukt
- (1)Die Software dient der Organisation von Terminen. Sie trifft keine medizinischen Aussagen und ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745.
- (2)Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere:
- die Einstufung der Dringlichkeit eines Anliegens
- die Bestimmung einer Behandlungsreihenfolge
- die Bewertung von Beschwerden, Befunden oder Messwerten
- Empfehlungen zu Diagnostik, Therapie, Medikation oder Produktauswahl
- (3)Der Kunde darf die Software nicht für die vorgenannten Zwecke einsetzen und keine Angaben erheben, die auf eine solche Nutzung angelegt sind. Setzt der Kunde die Software abweichend von dieser Zweckbestimmung ein, trägt er die daraus folgenden Pflichten allein; er kann dadurch selbst zum Hersteller im Sinne der genannten Verordnung werden.
- (4)Die Software enthält keine Verfahren der künstlichen Intelligenz, die Personen bewerten, einstufen oder priorisieren.
§ 4 Vertragsschluss und Zugang
- (1)Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Auftrags zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend.
- (2)Der Anbieter richtet für den Kunden einen Mandanten ein und benennt auf dessen Verlangen mindestens einen Zugang mit Verwaltungsrechten. Der Kunde verwaltet die weiteren Zugänge seiner Beschäftigten selbst.
- (3)Eine unentgeltliche Testphase kommt nur zustande, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Sie endet ohne Kündigung mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
- (1)Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 Prozent im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
- (2)Nicht als Ausfall gelten Zeiten angekündigter Wartung, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere im Internet oder bei Vorleistungserbringern, sowie Zeiten höherer Gewalt.
- (3)Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher in Textform oder in der Anwendung an und legt sie außerhalb der üblichen Sprechzeiten.
- (4)Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig und bedürfen keiner Zustimmung.
§ 6 Pflichten des Kunden
- (1)Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und sperrt Zugänge ausgeschiedener Beschäftigter unverzüglich. Er teilt dem Anbieter den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich mit.
- (2)Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten verantwortlich, insbesondere dafür, dass er die Daten seiner Patientinnen und Patienten verarbeiten darf und diese über die Verarbeitung informiert hat.
- (3)Nutzt der Kunde die Möglichkeit, seinen Patientinnen und Patienten eine Ausfallvereinbarung zur Unterschrift vorzulegen, so ist der Wortlaut seine Angelegenheit. Der Anbieter stellt lediglich eine Vorlage und die technische Abwicklung bereit und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit einer Formulierung.
- (4)Der Kunde stellt sicher, dass Personen, deren Mobilnummer er für Benachrichtigungen hinterlegt, hierin eingewilligt haben.
- (5)Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb der Software oder ihre Sicherheit beeinträchtigen, insbesondere automatisierte Massenabfragen ohne vorherige Abstimmung.
§ 7 Entgelte, Abrechnung und Preisanpassung
- (1)Es gilt die zum jeweiligen Abrechnungszeitraum veröffentlichte Preisliste des Anbieters. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (2)Feste monatliche Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Verbrauchsabhängige Entgelte, insbesondere für versendete Kurznachrichten, werden nach tatsächlichem Verbrauch im folgenden Monat abgerechnet.
- (3)Maßgeblich für die Höhe der festen Entgelte ist die Zahl der vertraglich vereinbarten Behandlerinnen und Behandler sowie die Zahl der gebuchten Module, nicht die Zahl der zu einem Stichtag tatsächlich angelegten Personen. Der Kunde teilt dem Anbieter eine dauerhafte Änderung unverzüglich mit.
- (4)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
- (5)Der Anbieter kann die Entgelte mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er kündigt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht und auf die Frist hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung ab dem genannten Zeitpunkt als vereinbart.
- (6)Bei verbrauchsabhängigen Entgelten, die der Anbieter seinerseits bei einem Vorleistungserbringer einkauft, kann er eine Erhöhung des Einkaufspreises mit einer Frist von vier Wochen weitergeben. Absatz 5 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Sinkt der Einkaufspreis, gibt der Anbieter die Senkung im gleichen Umfang weiter.
- (7)Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Der Entgeltanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- (1)Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- (2)Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- (3)Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Daten des Kunden, Herausgabe und Löschung
- (1)Die vom Kunden und seinen Patientinnen und Patienten eingestellten Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter erwirbt an ihnen keine Rechte.
- (2)Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen.
- (3)Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten weitere 30 Tage zum Abruf bereit. Danach löscht er sie innerhalb von 90 Tagen vollständig, einschließlich der Sicherungskopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 10 Datenschutz und Verschwiegenheit
- (1)Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag nach Artikel 28 der Verordnung. Dieser geht diesen Bedingungen vor, soweit er abweichende Regelungen enthält.
- (2)Der Anbieter verpflichtet die bei ihm mit der Leistungserbringung befassten Personen auf die Verschwiegenheit nach § 203 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs und auf das Datengeheimnis.
- (3)Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter richtet sich nach dem Vertrag nach Artikel 28 der Verordnung.
- (4)Kurznachrichten enthalten keine Angaben zum Anlass eines Termins. Der Anbieter versendet sie über einen Vorleistungserbringer, mit dem eine Auftragsverarbeitung vereinbart ist.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
- (1)Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- (2)Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- (3)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (4)Die Haftung nach Absatz 3 ist der Höhe nach auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Entgelt begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 Euro je Schadensfall.
- (5)Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
- (6)Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 12 Rechte an der Software
- (1)Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
- (2)Eine Weitergabe an Dritte, eine Vervielfältigung über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus sowie das Zurückentwickeln der Software sind unzulässig, soweit nicht gesetzlich erlaubt.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
- (1)Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- (2)Der Anbieter kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist auf das Widerspruchsrecht und die Frist hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
- (3)Änderungen der Hauptleistungspflichten oder des Entgelts richten sich nicht nach diesem Paragraphen, sondern nach § 7.
§ 14 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- (3)Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
- (4)Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.